Umwelt

Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, ehemals BfE) gegenwärtig den datengestützten Suchprozess im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Atommüllendlager durch.

Die BGE hat nunmehr ihren Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. In dem Zwischenbericht werden geografisch abgegrenzte Teilgebiete benannt, die geologisch als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen. Hiervon wird eine noch nicht bezifferbare Anzahl von Städten, Gemeinden und Landkreisen betroffen sein. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden haben BASE und BGE ein Info-Paket zusammengestellt, das in knapper Form den aktuellen Stand des Standortauswahlverfahrens, seine Hintergründe und die nächsten Schritte darstellt.

Die Standortauswahl erfolgt entsprechend dem Standortauswahlgesetz (StandAG) vom Mai 2017 in drei Phasen. Nach der Auswahl der Teilgebiete, die für eine Endlagerung aus geologischen Gründen in Frage kommen, folgt in Phase 2 eine übertägige Erkundung, die auch raumordnerische und städtebauliche Kriterien berücksichtigt. In Phase 3 schließlich erfolgt die untertägige Erkundung. Am Ende jeder Phase entscheidet der Bundesgesetzgeber über die im Verfahren verbleibenden Gebiete sowie am Ende der Phase 3 über den Endlagerstandort. Auch in Phase 2 und 3 findet eine Beteiligung in Regional- und Fachkonferenzen sowie in weiteren formellen Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen statt.

Der Zwischenbericht Teilgebiete ist Gegenstand einer mehrteiligen Fachkonferenz Teilgebiete, deren Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober 2020 in Kassel stattfinden wird. Eine gleichberechtigte Online-Teilnahme wird möglich sein. Die Konferenz dient der Erörterung und Diskussion des Zwischenberichts; die Ergebnisse werden im Rahmen des weiteren Verlaufs des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt. An der Konferenz können Vertreter der Kommunen aus den betroffenen Gebieten, Wissenschaftler, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Bürger teilnehmen. Zu den näheren organisatorischen Einzelheiten der Konferenz hat das BASE ein Konzeptpapier sowie den Entwurf für eine Geschäftsordnung veröffentlicht. Eine Einladung zu der Fachkonferenz sollen die Verwaltungen der betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise laut dem BASE kurz nach Veröffentlichung des Zwischenberichts erhalten.

Weiterführende Informationen sowie die im Text angegebenen Informationsschreiben sind erhältlich unter www.dstgb.de (Aktuelles) und auf den Internetseiten des BASE (www.base.bund.de) und BGE (www.bge.de).

Eine interaktive Karte, bei der per Eingabe der Postleitzahl ein bestimmtes Gebiet gesucht werden kann und der Bericht kann dort heruntergeladen werden, findet sich unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/ 

Ansprechpartner

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Peter Krey

Dezernent
- Dezernat 2 -

Telefon: 0431/570050-66

e-Mail: 
peter.krey@staedteverband-sh.de

 

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