Die Städteverband arbeitet zusammen mit:
Alle vier kommunalen Landesverbände (Städtebund, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag) bilden die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins. Wichtiges Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist es, unterschiedliche Auffassungen zwischen den Verbänden auszugleichen und "den kommunalen Standpunkt" gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit möglichst geschlossen zu vertreten. Vorsitz und Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft wechseln jährlich. Im Jahr 2022 lagen Vorsitz und Geschäftsführung beim Städtebund Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat die Federführung im Jahr 2023 übernommen.
Die kommunalen Landesverbände werden in Verfahren zum Erlass von Gesetzen, Rechtsvorschriften und wesentlichen Verwaltungsentscheidungen von Landtag und Landesregierung angehört und daran beteiligt. Damit vertreten die kommunalen Landesverbände die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber anderen Behörden und Institutionen. Die Landesregierung genügt damit einer gesetzlichen Verpflichtung aus § 132 Gemeindeordnung und § 71 der Kreisordnung. Die Anhörungs- und Beteiligungsrechte der kommunalen Landesverbände sind seit Anfang 1999 in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Landesregierung festgelegt.
Nach § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages sollen die kommunalen Landesverbände zu Gesetzentwürfen, Haushaltsvorlagen oder eine über den Bereich des Landes hinausgehende Vereinbarung, die wichtige Belange der kommunalen Selbstverwaltung berühren, vom Landtag gehört werden. Darüber hinaus gewährleisten die kommunalen Landesverbände über ihre Gremien und ihre Informationssysteme einen breiten Meinungs- und Erfahrungsaustausch in ihren Mitgliedskörperschaften.
Die kommunalen Landesverbände sind Mitglieder der drei kommunalen Bundesverbände: des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages. Die Bundesverbände arbeiten eng in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammen. Sie nehmen den Landesverbänden vergleichbare Aufgaben auf der Bundesebene wahr. Die nachstehende Darstellung verdeutlicht das bundesweite Zusammenwirken.
Die Mitglieder der Landesverbände in Schleswig-Holstein sind
Die Gemeinden, Städte und Kreise sind aufgrund von Beschlüssen ihrer gewählten Vertretungskörperschaften Mitglieder ihrer kommunalen Landesverbände geworden.
Eine Verpflichtung, sich einem kommunalen Landesverband anzuschließen, besteht nicht; jede Gemeinde und jeder Gemeindeverband kann die Mitgliedschaft unter Beachtung der in den einzelnen Satzungen der kommunalen Landesverbände festgelegten zeitlichen Grenzen und Formen auch beenden.
Dennoch sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein Mitglieder der kommunalen Landesverbände.
Die kommunalen Landesverbände - mit Ausnahme des Städtetages Schleswig-Holstein - sind eingetragene Vereine; sie haben damit eine privatrechtliche Organisationsform gewählt. Eine öffentlich-rechtliche Organisation hätte sie der Aufsicht des Staates unterworfen. Das ist mit ihrem Selbstverständnis als selbständige Vertreter der Kommunen in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren.
Die innere Struktur der kommunalen Landesverbände ist in ihren Satzungen geordnet.
Die kommunalen Landesverbände finanzieren sich - mit Ausnahme des Städtetages Schleswig-Holstein - durch Beiträge, die sie nach den Beschlüssen ihrer Gremien von den ihnen zusammengeschlossenen Gemeinden und Gemeindeverbänden erheben. Sie erhalten keine Zuwendung des Landes oder des Bundes.
In den Geschäftsstellen der kommunalen Landesverbände arbeiten nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrer täglichen Arbeit nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein bearbeiten.
Dabei nehmen sie im wesentlichen folgende Aufgaben der kommunalen Landesverbände wahr:
Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
- Dezernat 1 -
Telefon: 0431/570050-45
e-Mail:
marc.ziertmann@
staedteverband-sh.de