Gremien des Städteverbandes - Vorstände

Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein (Wahlperiode 2023 - 2028)

Die Zusammensetzung des Vorstandes und der Fachausschüsse soll das Ergebnis der Kommunalwahl im Verbandsbereich widerspiegeln. Auf Antrag müssen Vorstand und Fachausschüsse daher nach dem Auszählungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (unter Berücksichtigung der Anzahl der Kommunalwahlmandate in den Mitgliedskörperschaften) gebildet werden. Das sieht die Satzung ausdrücklich vor.

Dem Vorstand gehören satzungsgemäß zwölf Personen und der Geschäftsführer an. Der Vorstand führt den Verband. Er tagt nach Bedarf, in der Regel fünfmal jährlich. Er wird von dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden geleitet.

Vorsitzender

Stv. Vorsitzende

Mitglieder

Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein (Wahlperiode 2023 - 2028)

Dem Vorstand gehören die Oberbürgermeister/Bürgermeister und die vier Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten, zwei weitere Vertreter der Städte Kiel und Lübeck, sowie ohne Stimmrechte die vier Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Geschäftsführer an.
Der Vorstand entscheidet über die ihm satzungsgemäß zugeordneten Aufgaben sowie über alle Angelegenheiten, die keiner Behandlung in der Mitgliederversammlung bedürfen. Der Vorstand tagt nach Bedarf, in der Regel fünfmal jährlich.

Vorsitzende

Stv. Vorsitzender

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