Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen (bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 emittiert werden), ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere eine weitere Steigerung der Energieeffizienz unabdingbar. Dazu gehört eine verbesserte Energieeinsparung. Ein Schwerpunkt zur Verbesserung von Energieeffizienz und -einsparung liegt mit ca. 40 % Minderungspotenzial im Gebäudebereich. Dieser ist auch für die Städte und Gemeinden von besonderem Interesse. Die Kommunen sind mit ca. 176.000 Gebäuden (Schulen, Kindergärten, Verwaltungen etc.) und – über ihre Wohnungsgesellschaften – mit ihren ca. 2,5 Mio. Wohnungen wesentliche Akteure. Deutschlandweit geben Kommunen ca. 4,1 Mrd. € für Energie aus. Ein Großteil der Kosten davon entfällt auf die Gebäude.
Daher sind auch in Zukunft zielgerichtete Investitionsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen in die energetische Gebäudesanierung unabdingbar. Weitere Einzelheiten zum Klimaschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz in Kommunen können dem DStGB-Positionspapier entnommen werden.
Das Positionspapier steht auf der Homepage des DStGB unter www.dstgb.de zur Verfügung.
(Quelle: DStGB-Aktuell 0615 vom 06.02.2015)
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Peter Krey
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