Die Einhaltung des EU-Beihilfenrechts auf allen staatlichen und kommunalen Ebenen setzt Verantwortungsbewusstsein voraus und erfordert hohe Sorgfalt bei allen Beteiligten. Mit der 2014 neu gefassten AGVO ist ein großer Teil der Prüfungszuständigkeit auf die Ebene der Mitgliedstaaten (und ihrer Gliederungen) verlegt worden. Gleichzeitig intensivieren die EU-Behörden ihre nachgelagerte Prüftätigkeit und erwarten dies auch verbindlich von den nationalen Prüfstellen.
Das Beihilfenreferat des BMWi hat jetzt – in Abstimmung mit den Länderreferenten – eine Handreichung erarbeitet, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht. Die dort gegebenen Umsetzungsempfehlungen sollen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich bekanntgemacht und in der täglichen Förderpraxis dauerhaft angewendet werden.
Nur die sorgfältige Einhaltung des EU-Beihilfenrechts auf allen Ebenen vermeidet Beschwerden, Beanstandungen und Rückforderungsanordnungen, die dann gegenüber den Beihilfeempfängern durchgesetzt werden müssten.
Claudia Zempel
Dezernentin
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