Energie

Landeskartellbehörde sorgt für mehr Rechtsklarheit bei Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze in Kommunen

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat am 4. Juni 2015 das „Hinweispapier der Landeskartellbehörde für Energie des Landes Schleswig-Holstein zum Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG zur Einräumung von Wegenutzungsrechten für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Strom- bzw. Gasversorgung“ herausgegeben.

Das Hinweispapier steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Download Hinweispapier

Ansprechpartner

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Peter Krey

Dezernent
- Dezernat 2 -

Telefon: 0431/570050-66

e-Mail: 
peter.krey@staedteverband-sh.de

 

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