Flüchtlinge und Asyl, Integration
Ukraine: Erlasse, Richtlinien und Vorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 27.11.2025
Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 27.10.2025 – UkraineAufenthFGV
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 des Rates vom 15.07.2025 zur Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten vorübergehenden Schutzes
Erlass zur Aufnahmepauschale für Kriegsvertriebene aus der Ukraine 2025 (AP Ukraine 2025)
Neufassung des Gesamterlasses für Schleswig-Holstein zur Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine vom 12.09.2024
4. Länderschreiben zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Tarifs zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes vom 30.05.2024
Vereinbarung vom 01.08.2023 zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zum Umzug von Personen, die in den benannten Ländern eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 ABs erhalten. 3 AufenthG zur Prüfung eines Anspruches nach § 24 AufenthG erhalten haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufentG besitzen und dauerhaft und nachhaltig in einem anderen Bundesland in nachgeiwesenen Wohnraum umziehen wollen
Allgemeinverfügung zur landesinternen Verteilung und Zuweisung von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Tarifs vom 04.03.2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/555/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes an die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Juni 2022
Beschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Fall eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer gleichmäßigen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten
Bundesministerium des Innern und für Heimat: Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 26.04.2022
Ansprechpartnerin

Claudia Zempel
Stellvertretende Geschäftsführerin
- Dezernat 4 -
Telefon: 0431/570050-63
