Mitglieder des Städteverbandes Schleswig-Holstein
Im Städteverband Schleswig-Holstein arbeiten die beiden kommunalen Landesverbände
- Städtebund Schleswig-Holstein und
- Städtetag Schleswig-Holstein
zusammen. Wir sind Repräsentant dieser beiden Verbände und von deren Mitgliedern.

Der Städtebund Schleswig-Holstein ist der kommunale Landesverband der kreisangehörigen Städte und der Gemeinden Halstenbek und Sylt. Außerordentliche Mitglieder sind die Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Rellingen sowie der Zweckverband Südstormarn. Fördernde Mitglieder sind der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein und die Provinzial Versicherungsgruppe Kiel.
Der Städtebund Schleswig-Holstein ist ein eingetragener Verein ; er hat damit eine privatrechtliche Organisationsform gewählt. Eine öffentlich-rechtliche Organisationsform hätte ihn der Aufsicht des Staates unterworfen. Das ist mit seinem Selbstverständnis als selbstständiger Sachwalter der kreisangehörigen Städte und der Gemeinden Halstenbek und Sylt in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren.
Der Städtebund Schleswig-Holstein finanziert sich durch Beiträge , die er nach den Beschlüssen seiner Mitgliederversammlung von den in ihm zusammengeschlossenen Städten erhebt. Er erhält keine Zuwendungen des Landes oder des Bundes. Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen zusammengefasst, die vom Vorstand beschlossen, von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied verwaltet und nach Abschluss des Haushaltsjahres von Kassen- und Rechnungsprüfern/innen überprüft werden.

Der Städtetag Schleswig-Holstein ist der kommunale Landesverband der kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Der Städtetag Schleswig-Holstein ist ein nicht eingetragener Verein des bürgerlichen Rechts und damit als privatrechtliche Organisation nicht der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein unterstellt. Dies wäre mit seinem Selbstverständnis als selbstständiger Sachwalter der kreisfreien Städte in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren.
Der Städtetag Schleswig-Holstein wird durch ein Umlagesystem seiner Mitglieder finanziert. Er erhält keine Zuwendungen des Landes oder des Bundes . Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen zusammengefasst, die vom Vorstand beschlossen, von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied verwaltet und nach Abschluss des Haushaltsjahres von den Mitgliedstädten jeweils in alphabetischer Reihenfolge geprüft werden.

Ahrensburg
Arnis
Bad Bramstedt
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargteheide
Barmstedt
Bredstedt
Brunsbüttel
Büdelsdorf
Burg
Eckernförde
Elmshorn
Eutin
Flensburg
Friedrichstadt
Garding
Geesthacht
Glinde
Glücksburg
Halstenbek
Heide
Heiligenhafen
Henstedt-Ulzburg
Husum
Itzehoe
Kaltenkirchen
Kappeln
Kellinghusen
Kiel
Krempe
Lauenburg
Lübeck
Lütjenburg
Meldorf
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nortorf
Oldenburg in Holstein
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld
Rellingen
Rendsburg
Schenefeld
Schleswig
Schwarzenbek
Schwentinental
Tönning
Tornesch
Uetersen
Wahlstedt
Wedel
Wesselburen
Wilster
Wyk auf Föhr
Ansprechpartner

Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
- Dezernat 1 -
Telefon: 0431/570050-45

