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Prostituiertenschutzgesetz – Internetangebot des BMFSFJ mit Informationen

Der Deutsche Städtetag informiert: Das für das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat auf seiner Internetseite Informationen für die zuständigen Behörden vor Ort, aber auch für Beratungsstellen und die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, die u.a. das Anmeldeverfahren, länderspezifische Regelungen, umfangreiche Fragen und Antworten zum Prostituiertenschutzgesetz und verschiedene Teilbereiche sowie weitergehende Informationen und Publikationen enthalten.

Außerdem stehen Textbausteine zu den bundesweit gültigen Themen des Informations- und Beratungsgesprächs zur Verfügung. Diese können ggf. von den Anmeldebehörden, ergänzt durch regionale Besonderheiten, für die Erstellung eigener Informationsmaterialien verwendet werden.

Alle Informationen sind abrufbar unter:

https://www.bmfsfj.de/prostituiertenschutzgesetz

(Quelle: RdSchrb.DST vom 14. Juli 2017)

Ansprechpartnerin

Claudia Zempel

Claudia Zempel
Dezernentin
– Dezernat 4 –

Telefon: 0431/570050-63

E-Mail:
claudia.zempel@staedteverband-sh.de

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