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Muster-Antwortschreiben des DStGB zum Umgang mit Bürgeranträgen auf Feuerwerksverbote

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat auf der Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens ein Musterschreiben erstellt hat, mit dem Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, bei ihren Gemeinden Feuerwerksverbotszonen an Silvester zu fordern. Aus Sicht der kommunalen Bundes- und Landesverbände begegnen die Forderungen der DUH rechtlichen Bedenken – nicht zuletzt auch deshalb, weil die kommunalen Entscheidungen ermessensabhängig bleiben und keine pauschalen Verbotszonen einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würden.

Inzwischen hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), mit dem Gutachten und dem Musterschreiben der Deutschen Umwelthilfe befasst. Er sieht keine pauschale Pflicht, flächendeckend alle brandempfindlichen Bereiche zu identifizieren und großräumige Verbotszonen auszuweisen, da der Gesetzgeber mit dem SprengG und der 1. SprengV bewusst eine begrenzte, ,,erlaubte‘‘ Restgefahr für Silvester in Kauf nimmt. Der DStGB hat daraufhin ein Muster-Antwortschreiben erstellt, das als Orientierung für den Umgang mit entsprechenden Bürgeranträgen dienen kann.

Das Muster soll eine einheitliche Argumentationslinie ermöglichen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient der gemeinsamen kommunalen Positionierung. Das Schreiben kann nach Bedarf ergänzt oder angepasst werden und versteht sich als Angebot, um sachlich geschlossen zu argumentieren. Nur der Gesetzgeber selbst kann eine andere Lösung regeln.

Das Antwort-Musterschreiben des DStGB steht nachfolgend als Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Claudia Zempel

Claudia Zempel
Stellvertretende Geschäftsführerin
– Dezernat 4 –

Telefon: 0431/570050-63

E-Mail:
claudia.zempel@staedteverband-sh.de

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