Ende Juni 2025 haben sich der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein auf eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 3 FAG zur Verteilung der Vorwegabzüge für Frauenfachreinrichtungen sowie über die konkrete Verteilung der Mittel auf die einzelnen Frauenhausplätze verständigt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Kommunen an der Verwendung der aus dem Finanzausgleich bereitgestellten Mittel beteiligt sind. Diese Mittel dienen unter anderem der Finanzierung von Personal-, Sach- und Mietkosten, der Arbeit der Beratungsstellen sowie dem Hochrisikomanagement in den Frauenfacheinrichtungen.
Zum 1. Januar 2025 hat der Landesgesetzgeber den Vorwegabzug für Frauenfacheinrichtungen zulasten des Landeshaushalts um 1 Mio. € erhöht. Mit diesen Mitteln sollten etwa 55 neue Frauenhausplätze im Land finanziert werden. Während die Landespolitik dabei auf die tatsächliche Schaffung neuer Plätze Wert legte, wiesen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Kreise und kreisfreie Städte in den vergangenen Jahren bereits in erheblichem Umfang Frauenhausplätze und Schutzwohnungen aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert hatten, weil die FAG-Mittel nicht ausreichten. Diese Plätze drohten nun wegzufallen. Daher einigten sich die Beteiligten darauf, diese bisher rein kommunal finanzierten Plätze künftig anteilig zu einem Viertel je Platz in die Finanzierung nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 FAG einzubeziehen.
Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist das Land nach dem neuen Gewalthilfegesetz des Bundes verpflichtet, ausreichend Frauenhausplätze vollständig aus eigenen Mitteln – und nicht mehr zulasten der kommunalen Finanzausgleichsmasse – vorzuhalten und zu finanzieren. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des neuen Bundesgesetzes sowie die daraus resultierenden Folgen für das Land und die Städte in Schleswig-Holstein sind allerdings noch zu verhandeln – diesen Prozess wird der Städteverband Schleswig-Holstein konstruktiv begleiten.

