Flüchtlinge und Asyl, Integration Erlasse, Richtlinien und Vorschriften Ausländer- und Aufnahmeverordnung (AuslAufnVO); § 4 Abs. 1 Satz 1 AuslAufnVO – Verteilungsschluessel 2025 Erlass zur Aufnahmepauschale für Asylerstantragstellende 2025 (BAP Asyl 2025) Zuweisungen für die Aufnahme und Integration nach § 21 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) für das Jahr 2024; Korrektur Erlass vom 27.09.2024 Änderung der Richtlinie über die Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete in der Bekantmachung vom 20. Juni 2022, zuletzt geändert am 13. Oktober 2023 Aufenthaltsrecht; Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Schleswig-Holstein lebenden Verwandten beantragen (Landesregelung – L-AAO); hier: Siebzehnte Verlängerung bis 31.12.2024 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Richtlinie zur Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU) Ansprechpartnerin Claudia Zempel Stellvertretende Geschäftsführerin - Dezernat 4 - Telefon: 0431/570050-63 E-Mail: claudia.zempel@staedteverband-sh.de Button Text