Flüchtlinge und Asyl, Integration Erlasse, Richtlinien und Vorschriften Rückführungen in den Iran – Anordnung nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG Zuweisungen für die Aufnahme und Integration nach § 21 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) für das Jahr 2025 Ausländer- und Aufnahmeverordnung (AuslAufnVO); § 4 Abs. 1 Satz 1 AuslAufnVO – Verteilungsschluessel 2025 Erlass zur Aufnahmepauschale für Asylerstantragstellende 2025 (BAP Asyl 2025) Änderung der Richtlinie über die Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete in der Bekantmachung vom 20. Juni 2022, zuletzt geändert am 13. Oktober 2023 Aufenthaltsrecht; Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Schleswig-Holstein lebenden Verwandten beantragen (Landesregelung – L-AAO); hier: Siebzehnte Verlängerung bis 31.12.2024 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Richtlinie zur Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU) Ansprechpartnerin Claudia Zempel Stellvertretende Geschäftsführerin - Dezernat 4 - Telefon: 0431/570050-63 E-Mail: claudia.zempel@staedteverband-sh.de Button Text