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Bund-Länder-Vereinbarung Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma

Der Deutsche Städtetag hat die Geschäftsstelle wie folgt informiert: „Seit dem Jahr 2008 bemüht sich der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma um ein ewiges Ruherecht für die verstorbenen Sinti und Roma, die Verfolgte des Nationalsozialismus gewesen sind. Im Jahr 2009 hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sich an den Deutschen Städtetag gewandt mit der Bitte, die Grabstätten, in denen NS-verfolgte Angehörige bestattet sind, als Orte des Gedenkens und als Mahnmale gegen Rassismus und Völkermord dauerhaft zu erhalten.“

Weitere Informationen zum Thema „Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“ stehen nachfolgend im Rundschreiben Nr. 162/2018 des Städteverbandes Schleswig-Holstein zum Download zur Verfügung.

Rundschreiben Nr. 162/2018 zur Bund-Länder-Vereinbarung „Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“:

Ansprechpartnerin

Claudia Zempel

Claudia Zempel
Dezernentin
– Dezernat 4 –

Telefon: 0431/570050-63

E-Mail:
claudia.zempel@staedteverband-sh.de

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