Skip to content

Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaG) 2025

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Juli 2025 wesentliche Änderungen des KitaG beschlossen. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung stand dabei die Übernahme des TVöD-Tarifabschlusses: Ab August 2025 basieren die Fördersätze auf den neuen Tabellenentgelten. Für die Monate April bis Juli 2025 werden Ausgleichsbeträge als pauschale Aufschläge auf die monatlichen Fördersätze in den Monaten August bis Dezember gezahlt. Damit wird die Refinanzierung der gestiegenen Personalkosten für das gesamte Jahr sichergestellt.

Bis Mitte Juni 2025 haben zudem Gespräche zwischen dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) und den Vertretungen der Kommunalen Landesverbände (KLV) stattgefunden, in denen es u.a. auch um die Kita-Finanzierung ging. Es wurde vereinbart, dass das Land die Refinanzierung der Personalkosten für die örtlichen Träger von 95 Prozent stufenweise zunächst zum 01.08.2025 auf 96 Prozent und ab 01.01.2026 auf 97,5 Prozent erhöht. Damit konnte erreicht werden, dass das Land schnell auf die tatsächlichen Entwicklungen insbesondere beim Anstellungsschlüssel reagiert.

Mit der Übernahme des Tarifabschlusses und der erhöhten Refinanzierung der Personalkosten setzt das Land in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen ein wichtiges Signal auch für die Einrichtungsträger vor Ort. Dabei wird eine zentrale Forderung der Kommunalen Landesverbände und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände vom Herbst 2023 eingelöst.

Ende 2026 werden im Rahmen des Monitorings nicht nur die Refinanzierung der Personalkosten, sondern auch weitere Bestandteile wie beispielsweise der Neubauzuschlag gemeinsam überprüft. Grundlage hierfür ist § 58 KitaG, der eine laufende Überprüfung der Kalkulationsparameter sowie eine zweijährliche Auswertung besonderer Daten vorsieht.

Ansprechpartner

Philipp Schüller

Philip Schüller
Dezernent
– Dezernat 3 –

Telefon: 0431/570050-64

E-Mail:
philip.schueller@staedteverband-sh.de

An den Anfang scrollen