Ziel des Programms ist es, Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimawirkungen von Neubaumaßnahmen anzureizen. Damit sollen Neubauten dahin entwickelt werden, dass sie sich durch geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, geringen Energieverbrauch in der Betriebsphase sowie einen hohen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens auszeichnen.
Gefördert werden:
Förderempfänger/innen sind neben natürlichen Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Eigentümer, Contractoren, Unternehmen, Kammern oder Verbände) und Unternehmen insbesondere auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss). Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Das aktuell geltende KfW Förderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK läuft bis Ende Februar weiter. Die KfW wird auch das neue Programm betreuen.“
Zur Richtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau" >>
(Quelle: DStGB 26.01.2023)
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Peter Krey
Dezernent
- Dezernat 2 -
Telefon: 0431/570050-66
e-Mail:
peter.krey@staedteverband-sh.de