Umwelt

Kommunalrichtlinie Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

Am 1. Januar 2020 startet die neue Förderrunde der Kommunalrichtlinie, die Klimaschutzaktivitäten vor Ort unterstützt.

Für Kommunen soll es damit noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit den Kommunen einen größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen.

Weitere Informationen und alles Wissenswerte zur Kommunalrichtlinie finden sich auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter  https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Ansprechpartner

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Peter Krey

Dezernent
- Dezernat 2 -

Telefon: 0431/570050-66

e-Mail: 
peter.krey@staedteverband-sh.de

 

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Mitglieder

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