Umwelt

Bericht der Landesregierung: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein – Eckpunkte und Zeitplanung

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, effektive Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Auch im Koalitionsvertrag hat man sich auf die Schaffung eines Klimaschutzgesetzes geeinigt.

Im Rahmen eines Energiewende- und Klimaschutzgesetzes sollte die Festlegung von Klimaschutzzielen erfolgen. Darüber hinaus kann hiermit eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen werden. Damit kann Schleswig-Holstein auch einen Beitrag zu den nationalen und internationalen Anstrengungen beim Klimaschutz leisten. Auf Bitte des Landtages legt die Landesregierung mit diesem Bericht Eckpunkte für ein entsprechendes Energiewende- und Klimaschutzgesetz vor.

In Kapitel II. A wird zunächst eine Übersicht über Energiewende- und Klimaschutzgesetze in anderen Bundesländern gegeben. Neun Länder haben bereits Energiewende- und/oder Klimaschutzgesetze beschlossen oder sind im Beratungsprozess zu vorgelegten Entwürfen. Die anderen Länder haben entweder noch keine abschließende Entscheidung bezüglich einer Gesetzesinitiative getroffen oder verzichten auf ein eigenes Gesetz. Kapitel II.B gibt eine Übersicht über ausgewählte bestehende landesrechtliche Regelungen und deren Auswirkung auf Energiewende und Klimaschutz.

Kapitel III stellt mögliche Regelungsinhalte eines Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein dar, auf deren Basis in Kapitel IV die Schlussfolgerung und ein Verfahrensvorschlag der Landesregierung folgt.

In Kapitel V werden detailliertere Übersichten über die Regelungen in den Energiewende- und/oder Klimaschutzgesetzen als Anlage zur Verfügung gestellt.

Die Landtags-Drucksache vom 17.12.2014 hat die Nummer 18/2580 und ist erhältlich unter
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2500/drucksache-18-2580.pdf

 

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Peter Krey

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