Die Vereinbarung sieht vor, dass Land und Kommunen gemeinsam und zu gleichen Teilen die auf 2019 und 2020 befristete Einrichtung von bis zu 30 zusätzlichen Frauenhausplätzen fördern. Grundlage ist die für die Förderung von Frauenhausplätzen festgelegte Platzkostenpauschale ab 2019 in Höhe von 12.585 € pro Platz. So wird der im Vorwegabzug für die Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen vorgesehene Betrag für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 377.600 € im Finanzausgleichsgesetz erhöht. Das Land stellt für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 188.800 € zusätzlich zur Verfügung, der Restbetrag wird als kommunaler Finanzierungsanteil zu Lasten der Schlüsselzuweisungen finanziert. Die zusätzlichen Plätze sollen kurzfristig eingerichtet und können landesweit angeboten werden. Die Entscheidung darüber erfolgt auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände unter Einbeziehung der Frauenhäuser, die Abwicklung erfolgt durch das Gleichstellungsministerium.
Marion Marx
Stellvertretende Geschäftsführerin
- Dezernat 3 -
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