Die Landesregierung hatte den Landesaktionsplan, der die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzt, am 24. Januar 2017 beschlossen. Der Plan beschreibt zehn Handlungsfelder zu unterschiedlichen Lebensbereichen, die für die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen zentrale Bedeutung haben und die wesentlichen Inhalte der UN-BRK repräsentieren.
Ausgehend von den Regelungen der UN-BRK werden in dem Aktionsplan alle Handlungsfelder kurz vorgestellt.
Zum Nachlesen und zur Orientierung werden die zentralen Artikel der UN-BRK im Wortlaut wiedergegeben.
Darauf folgt jeweils ein Abschnitt, der eine zusammengefasste Bestandsaufnahme, vorhandene Daten sowie gesetzliche Regelungen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein enthält.
Auf dieser Basis werden die Leitziele des Landes Schleswig-Holstein für das jeweilige Handlungsfeld vorgestellt und Maßnahmen aller Ressorts und der Staatskanzlei in einer Tabelle mit Zeitrahmen oder –plan und Zuständigkeit dargestellt.
Der Landesaktionsplan ist erhältlich unter http://www.schleswig-holstein.de
Marion Marx
Stellvertretende Geschäftsführerin
- Dezernat 3 -
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