KitaPortal Schleswig-Holstein

Aller guten Dinge sind zwei, drei, vier,…


... so mögen viele Eltern denken, wenn sie auf der Suche nach einer Kinderbetreuung für ihre Jüngsten sind, und ihren Nachwuchs parallel bei mehreren Kitas anmelden, um sicherzustellen, dass sie einen möglichst optimalen Betreuungsplatz erhalten werden.

Für die Planung der erforderlichen Betreuungsplätze sind Mehrfachanmeldungen jedoch eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Nur verlässliche Anmeldezahlen bei Einrichtungen, Trägern und Kommunen bilden eine solide Grundlage für die bedarfsgerechte Planung und damit auch die Sicherstellung des individuellen Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz.

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein startete bereits im Jahr 2013 das Projekt für eine Landesweite Kita-Datenbank. Unter Einbeziehung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, des für die Kindertagesbetreuung zuständigen Sozialministeriums sowie Praktikern aus Städten, Ämtern, Gemeinden und Kreisen wurde gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein an einer Lösung gearbeitet. Seit Juni 2016 ist das KitaPortal Schleswig-Holstein online, die Teilnahme war allerdings bislang freiwillig.

Ziel der Landesregierung ist es, das KitaPortal Schleswig-Holstein zu einem aussagekräftigen, verlässlichen und verbindlichen Angebot für Eltern, Einrichtungen und Kommunen auszubauen. Die Teilnahme am KitaPortal soll daher für alle Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kita-Reform verbindlich festgeschrieben werden. Auch Tagespflegepersonen können dabei möglichst flächendeckend aufgenommen werden – hier bleibt es aus rechtlichen Gründen auch in Zukunft bei einer freiwilligen Teilnahme.

Um Eltern bei der wichtigen Entscheidung über die beste Betreuungsform ihres Kindes zu unterstützen, bietet das KitaPortal Schleswig-Holstein einen guten Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote im Land und informiert über freie Betreuungsplätze.

Vorteile für Eltern bei Nutzung des KitaPortals

Weitergehende Informationen finden Eltern direkt im KitaPortal Schleswig-Holstein

Immer mehr Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen sind im Portal registriert

Kindertageseinrichtungen und Kinder-Tagespflegepersonen nutzen das KitaPortal zunehmend, um ihr Angebot an Gruppen, Öffnungszeiten, pädagogischen Schwerpunkten und Räumlichkeiten auf freiwilliger Basis bekannt zu machen. Zurzeit (Januar 2019) sind rund 920 (von 1.789) Einrichtungen und 300 (von 1.719) Tagespflegepersonen erfasst. Das Portal bietet damit noch längst keinen vollständigen Überblick über das gesamte Angebot im Land. Je mehr Einrichtungen und Gemeinden das KitaPortal einsetzen, umso größer ist der Nutzen für alle Beteiligten.

Vorteile für Einrichtungen und Tagespflegepersonen:

Anmeldeverfahren für Einrichtungen der Kindertagespflege:

Als Einrichtung können Sie sich bereits heute für eine Präsentation Ihres Angebots in der Datenbank entscheiden. Für die Anmeldung beim Sozialministerium schließen Sie vorab eine Trägervereinbarung mit Ihrer Standortgemeinde und füllen alle erforderlichen Anlagen aus. Bitte senden Sie diese Vereinbarung inkl. Anlage B anschließend per E-Mail an die zentrale Stelle für die Softwarelösung: kitaportal-sh@sozmi.landsh.de.

Anmeldeverfahren für Tagespflegepersonen:

Als Tagespflegeperson können Sie die Aufnahme in der Datenbank durch eine Einwilligungserklärung gegenüber Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen. Der Anspruch auf Aufnahme in die Datenbank ergibt sich aus § 4 Abs. 1 KiTaDBVO. Der Umfang der Angaben ist auf die in der Einwilligungserklärung vorgegebenen Datenfelder beschränkt. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren haben sich am 22.11.2018 dazu auf ein landeseinheitliches Verfahren verständigt. Das zuständige Jugendamt führt die Datenerfassung zur Veröffentlichung in der Datenbank durch. Es kann die vermittelnde Stelle mit der Durchführung dieser Aufgabe beauftragen. Die Einwilligungserklärung kann auch hier heruntergeladen werden.

Kostenlose Schulungen unterstützen beim Einstieg

Die zentrale Stelle unterstützt Einrichtungen und Ämter beim Umgang mit der Datenbank durch kostenlose Schulungen, die monatlich in der Verwaltungsakademie Bordesholm, Heintzestraße 13, von Dataport AöR als Beauftragte für das Verfahrensmanagement durchgeführt werden. Termine und Anmeldemöglichkeiten sind unter www.kitaportal-sh.de/termine veröffentlicht.

Bei mehr als 12 Teilnehmenden können auch mit Dataport individuelle Inhouse-Schulungen vereinbart werden, sofern ein geeigneter IT-Schulungsraum mit Internetzugang vorhanden ist.

Stand: Januar 2019

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 8 a Absatz 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG)

Landesverordnung über die Errichtung einer landesweiten Kita-Datenbank (Kitadatenbankverordnung – KiTaDBVO) vom 17. Juni 2016

 

Ansprechpartnerin

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Marion Marx

Stellvertretende Geschäftsführerin
- Dezernat 3 -

Telefon: 0431/570050-64

e-Mail:
marion.marx@
staedteverband-sh.de

 

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Mitglieder

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