Familie & Jugend

Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Der Bedarf an ganztägiger Betreuung für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich wächst seit Jahren. Der Wunsch der Eltern ist verständlich, wollen doch immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig sein.

Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Jahren gewährleistet. Dementsprechend wollen die jungen Eltern zunehmend auch in der Schule einen Ganztagsbetrieb oder doch zumindest eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder. Ganztagsschulen sollen aber nicht nur die elterliche Erwerbstätigkeit sichern, sondern insbesondere Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur besseren individuellen Förderung bieten. Die ganztätige Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern ist somit sowohl bildungs- und entwicklungsbezogen für die Kinder als auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern ein gesellschaftspolitisch wichtiges Ziel, das nicht in Abrede gestellt werden soll.

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2022 ein verlässliches Ganztagsangebot an allen Grundschulen einzurichten und die Qualität sowie die Finanzierung der Angebote zu vereinheitlichen. Gemeinsam mit den Kommunen und den weiteren Kooperationspartnern von Schule soll ein qualitativ gutes Ganztagsangebot sichergestellt werden, das auch den Bedürfnissen der Eltern nach Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gerecht wird.

Das Bildungsministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Grundschulen, die Schulaufsicht, die Schulträger (vertreten durch die kommunalen Landesverbände), das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, die Eltern, weitere Kooperationspartner (freie Träger) sowie der Hauptpersonalrat des Landes vertreten sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, im Rahmen eines Dialogprozesses in einem ersten Schritt Eckpunkte eines Ganztagskonzepts für Grundschulen zu entwickeln.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Entwicklung von Ganztagsgrundschulen in einer Übersicht zusammengestellt.

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Marion Marx

Stellvertretende Geschäftsführerin
- Dezernat 3 -

Telefon: 0431/570050-64

e-Mail:
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