Der Schwerpunkt der Hilfeleistungen liegt laut Bundesinnenministerin in den Aktivitäten vor Ort. Gleichzeitig wolle man aber auch in Deutschland lebenden Menschen ermöglichen, ihre türkischen oder syrischen Angehörigen nach Deutschland zu holen.
Vereinfachtes Verfahren
Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein vereinfachtes Verfahren abgestimmt. Erste FAQs hat das Auswärtige Amt auf seiner Homepage unter https://www.auswaertiges-amt.de veröffentlicht. Das 90 Tage Schengen-Visum ist auf unmittelbare Nothilfe ausgerichtet und soll für Menschen ausgestellt werden, die von Obdachlosigkeit oder gesundheitlicher Beeinträchtigung betroffen sind.
Verpflichtungserklärung notwendig
Notwendig ist eine Verpflichtungserklärung des in Deutschland lebenden Familienmitglieds. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Verpflichtungserklärungen erreichen uns eine Reihe von Fragen. Der Deutsche Städtetag hat das BMI eindringlich gebeten, umgehend eine Handreichung oder ebenfalls FAQs zu erstellen.
Claudia Zempel
Dezernentin
- Dezernat 4 -
Telefon: 0431/570050-63
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