Diese sollen die These bestätigen, dass Kriminalprävention sich rechnet. Während in der angelsächsischen Welt solche Analysen zur Beurteilung von Präventionsprogrammen bereits seit Jahrzehnten verwendet werden, sind sie in Deutschland fast gar nicht vorhanden. Vortragende wie die Kriminologin Dr. Wiebke Steffen traten dafür ein, dass die ökonomische Betrachtung der Prävention einen wichtigen Beitrag zum Verständnis, aber auch zur Begründung der Prävention leisten könne.
Die Kosten-Nutzen-Analysen müssten allerdings in eine breite gesellschaftspolitische und ethische Diskussion darüber eingebunden werden, was unter „Kriminalprävention rechnet sich“ verstanden wird.
Zum Abschluss des 20. Deutschen Präventionstages wurde in Frankfurt zu diesem Thema eine „Frankfurter Erklärung“ verabschiedet. Diese „Frankfurter Erklärung“ führt zu folgenden Gliederungspunkten näher aus:
Die „Frankfurter Erklärung“ basiert auf dem Gutachten „Kosten und Nutzen von Prävention in der ökonomischen Analyse“, das der Wirtschaftswissenschaftler Professor Stephan L. Thomsen im Auftrag des Deutschen Präventionstags erstellt hat. Das Gutachten und die Frankfurter Erklärung sind erhältlich unter www.praeventionstag.de.
(Quelle: DStGB-Aktuell 24 vom 12. Juni 2015)
Claudia Zempel
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