Die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den genannten Gerichten gilt ab diesem Zeitpunkt auch für alle Behörden.
Aus Sicht des Städteverbandes Schleswig-Holstein sind dazu folgende Hinweise zu geben:
Die zunehmende Durchdringung der Unternehmen, Behörden und Privathaushalte mit Informations- und Kommunikationstechnik sowie die rasante Verbreitung der Internettechnologie eröffnen die Möglichkeit, diese Infrastruktur auch für den Elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten unter Wahrung der Rechtssicherheit.
Die Justiz hat dafür ein "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP -" konzipiert (vgl. http://www.egvp.de/). Mit dem EGVP, das die unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren entwickelte BundOnline-Basiskomponente Datensicherheit (= virtuelle Poststelle) nutzt, können seit dem 1. Februar 2015 Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht und beim Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht schnell und sicher übermitteln werden.
Da im elektronischen Rechtsverkehr bestimmte Regeln, technische Vorgaben und Standards beachtet werden müssen, damit die Kommunikation rechtssicher und zuverlässig funktioniert, müssen elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes versehen werden, da sie einem unterzeichneten Schriftstück gleichstehen.
Für die Übermittlung muss auf entsprechenden Rechnern das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" installieren werden. Dies kann mit allen erforderlichen Zusatzprogrammen lizenzkostenfrei unter www.egvp.de heruntergeladen werden.
Der elektronische Empfang von Dokumenten erfolgt regelmäßig durch ein eigenes elektronisches Postfach der Verwaltung. Eine Reihe von Verwaltungen verfügen bereits über ein entsprechendes Postfach. Auch ohne Einrichtung eines eigenen Postfaches kann jedoch die elektronische Übermittlung von Dokumenten vorgenommen werden.
Aus Sicht des Städteverbandes Schleswig-Holstein bieten sich für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz folgende Vorteile:
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de zu finden.
Derzeit sind weitere Entwicklungen zu erwarten, wenn mit der Umsetzung des EGovernmentgesetz des Bundes eine Umsetzung für die Landes- und Kommunalverwaltung in Schleswig-Holstein über das EGovernmentgesetz Schleswig-Holstein erfolgt. Dazu bereiten die kommunalen Landesverbände und der Städteverband SH einen breiten Beteiligungsprozess vor, über den zu gegebener Zeit ausführlich unterrichtet wird. Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den oben genannten Gerichten ggf. die Anpassung von Rechtsbehelfsbelehrungen in behördlichen Bescheiden erforderlich ist.
Claudia Zempel
Dezernentin
- Dezernat 4 -
Telefon: 0431/570050-63
e-Mail:
claudia.zempel@
staedteverband-sh.de