Der Deutsche Städtetag hat sich frühzeitig im Verbund mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Einführung der SEPA-Zahlungsverfahren positioniert. So konnte gegenüber dem Ursprungsentwurf der EU-Kommission eine verlängerte Umstellungsfrist zur Einführung der SEPA-Zahlungsinstrumente und eine Kontinuitätsregelung für bisher bestehende Einzugsermächtigungen im Lastschriftverfahren erreicht werden sowie eine bis 01.02.2016 greifende Ausnahmeregelung für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das auch in vielen Verwaltungen Anwendung findet, vereinbart werden.
Darüber hinaus nimmt der DST die Vertretung der Städte im deutschen SEPA-Rat wahr. Der Deutsche Städtetag hat der Geschäftsstelle die SEPA-Handlungsempfehlungen zugeleitet.
Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
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