Erlasse, Richtlinien und Vorschriften

 

Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 04.12.2023  – UkraineAufenthFGV 

Erlass vom 13.10.2023 zur Änderung des Erlasses zur Verteilung der Schutzsuchenden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen/Landesunterkünften auf die Kreise und kreisfreien Städte vom 01. Dezember 2022 ursprünglich vorbehaltlich gültig bis 31.12.2023

Erlass vom 11.09.2023 für Zuweisungen zur Aufnahme und Integration von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine gemäß der Folgevereinbarung vom 29.03.2023

Erlass vom 11.09.2023 für Zuweisungen zur Aufnahme und Integration nach § 21 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein

Runderlass vom 25.08.2023 zur Ausländer- und Aufnahmeverordnung (AuslAufnVO); § 4 Abs. 1 Satz 1 AuslAufnVO - Verteilungsschlüssel 2024

Vereinbarung vom 01.08.2023 zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zum Umzug von Personen, die in den benannten Ländern eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 ABs. 3 AufenthG zur Prüfung eines Anspruches nach § 24 AufenthG erhalten haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufentG besitzen und dauerhaft und nachhaltig in ein anderes Bundesland in nachgeiwesenen Wohnraum umziehen wollen 

Richtlinie vom 13. Juni 2023 zur Beteiligung an Vorhaltekosten und Restrukturierungsmaßnahmen der Komunen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine durch das Land Schleswig-Holstein

> Weitere Informationen und Download Antragsformular Zeitraum 1 und Anlage 1 Kostenaufstellung Zeitraum 1   

Erlass vom 6. Juni 2023 zur Verteilung der Schutzsuchenden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen / Landesunterkünften auf die Kreise und kreisfreien Städte ab dem 1. Dezember 2022 - Verlängerung der Vereinbarung vorbehaltlich bis zum 31. Dezember 2023 

Erlass zur Aufnahmepauschale für Kriegsvertriebene aus der Ukraine (AP Ukraine 2023) vom 4. April 2023

Allgemeinverfügung zur landesinternen Verteilung und Zuweisung von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Tarifs vom 04.03.2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/555/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes an die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Juni 2022

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik

Beschluss (EU) 2022/382 des Tarifs vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes

Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Fall eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer gleichmäßigen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten

Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung zur aufenhaltrechtlichen Regelung für in Schleswig-Holstein aufhältige ausländische Staatsangehörige

Muster (Vergabevermerk) zur Kommunalen Flüchtlingsversorgung in Schleswig-Holstein - März 2022

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete – April 2022

Bundesministerium des Innern und für Heimat: Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 26.04.2022

Erlass zur Aufnahmepauschale für Kriegsvertriebene aus der Ukraine (AP Ukraine 2022) – 14.06.2022

Erlass des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 12.12.2022 zur Verteilung der Schutzsuchenden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen / Landesunterkünften auf die Kreise und kreisfreien Städte ab dem 01. Dezember 2022