Kommunalpaket II

 

Zur Umsetzung der Beschlüsse von Bund und Ländern im Juni und September 2015 hatten die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein seit Ende September 2015 sehr intensiv mit Vertretern der Landesregierung um ein sog. „Kommunalpaket II“, das in Ergänzung des Flüchtlingspakts vom 6. Mai 2015 die wesentlichen Fragen zwischen Kommunen und Land sowie die Frage der Finanzverteilung der Bundesmittel ergänzen soll, verhandelt. Die kommunalen Landesverbände hatten dazu mit Schreiben vom 25. September 2015 ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt: Ein Schwerpunkt in den Verhandlungen war die Frage der Finanzausstattung der Kommunen und vor allem die Weiterleitung der Bundesmittel aus den Verhandlungen der Regierungschefs vom 18. Juni und 24. September 2015.

In einem Gespräch der Spitzenvertreter der kommunalen Landesverbände mit dem Ministerpräsidenten am 23. November 2015 wurden diese Fragen der Bewältigung der fiskalischen Folgen der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden geeint und in einer Vereinbarung festgehalten. Diese Vereinbarung wurde im Dezember 2015 ergänzend zum Flüchtlingspakt vom Mai 2015 veröffentlicht.

Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 18. Juni 2015

Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 24. September 2015

Kommunalpaket Flüchtlinge II - Positionen der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein vom 25. September 2015

Vereinbarung zwischen Land und Kommunen vom 22. Dezember 2015

Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Vereinbarung vom 22. Dezember 2015 

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Claudia Zempel
Dezernentin
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