Flüchtlinge und Asyl, Integration
Erlasse, Richtlinien, Vorschriften
- Erlass Aufnahmepauschale für Asylsuchende 2023
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat den Erlass vom 03.01.2023 zur Fortführung der Aufnahmepauschale für Asylsuchende im Jahr 2023 bekannt gegeben.
- Rückführungen in den Iran - Anordnung nach § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat in Sachen Rückführungen in den Iran eine Anordnung nach § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes bekannt gegeben.
- Erlass zur Aufnahmepauschale für Asylsuchende vom 15.12.2021
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein hat den Erlass zur Aufnahmepauschale für Asylsuchende vom 15.12.2021 bekannt gegeben.
- Erlass zur Ausländer- und Aufnahmeverordnung - hier: §4 Abs. 1 Satz 1 AuslAufnVO - Verteilungsschlüssel 2023
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 09.09.2022 den Verteilungsschlüssel für das Jahr 2023 bekannt gegeben.
- Erlass zur Aufnahmepasuchale für Asylsuchende (AP Asyl)
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein hat den Erlass zur Aufnahmepauschale für Asylsuchende (AP Asyl) am 15.04.2020 bekannt gegeben.
Zusätzlich steht die Vorlage zur Bestätigung der Aufnahmepauschale zum Download zur Verfügung.
Vorlage zur Bestätigung der Verwendung der Aufnahmepauschale
- Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein hat die Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene aktuell überarbeitet und im Amtsblatt am 16.09.2019 veröffentlicht.
- Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe (Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein - IntTeilhG)
In der Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags vom 28. bis zum 30. August 2019 wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Integration und Teilhabe beraten. Die Landesregierung hatte bereits im November 2017 mit den Kommunalen Landesverbänden über eine breit angelegte Arbeits- und Beteiligungsstruktur zur Erarbeitung eines Gesetzes gesprochen und im September 2018 den Arbeitsentwurf eines Integrations- und Teilhabegesetzes vorgelegt. Zu dem nun vorliegenden Entwurf der regierungstragenden Fraktionen ist keine Beteiligung und Anhörung der Kommunalen Landesverbände erfolgt.
Der Gesetzentwurf zur Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein – IntTeilhG (Landtags-Drucksache. 19/1640) steht nachfolgend als Download zur Verfügung.
Gesetzentwurf zur Integration und Teilhabe für Schleswig-Holstein
- Rückführungen nach Syrien - Anordnung nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein hat die Kommunalen Landesverbänden über eine Anordnung nach § 60a Absatz 1 AufenthG informiert.
- Auszahlung des Integrationsfestbetrages 2019 (1. Tranche)
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein hat den Kommunalen Landesverbänden ein Informationsschreiben zur Verteilung des Integrationsfestbetrages 2019 (1. Tranche) zukommen lassen.
- Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein hat die Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene veröffentlicht. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt über das Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein in der nächsten Ausgabe. Weitere Informationen und Antragsformulare sind erhältlich unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/integration/foerderungIntegrationTeilhabeZusammenhalt.html.
- Erlass zur Integrations- und Aufnahmepauschale 2019
Mit der Vereinbarung vom 11. Januar 2018 haben sich das Land und die Kommunalen Landesverbände darauf verständigt, die Regelungen für die Integrations- und Aufnahmepauschale für das Jahr 2019 fortzuschreiben. Die neue Fassung des Erlasses gilt ab 1. Januar 2019 und steht zum Download zur Verfügung.
- Rundschreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein Nr. 84/2017 vom 24. Juli 2017
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Geschäftsstelle darüber informiert, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung zum 25. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Sie wurde am 24. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Erlass zur Integrations- und Aufnahmepauschale vom Oktober 2017
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat den Erlass zur Integrations- und Aufnahmepauschale am 18. Oktober 2017 überarbeitet und neu veröffentlicht. Grund der Neuregelung in Ziffer III 1. ist die Klarstellung zum Meldeverfahren der Kreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Ausländergelegenheiten zur Verteilung der Personen im Nachfolgemonat.
- Erlass vom 31. März 2017 zur Integrations- und Aufnahmepauschale
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat den Erlass zur Integrations- und Aufnahmepauschale veröffentlicht.
Am 07.11.2016 haben sich das Land und die Kommunalen Landesverbände für das Jahr 2017 auf eine Integrations- und Aufnahmepauschale von 1.250 € pro verteilten Flüchtling und einen Integrationsfestbetrag von 17 Mio. € (davon bereits 4 Mio. € im Dezember 2016 als Vorauszahlung geleistet) sowie für das Jahr 2018 auf eine Integrations- und Aufnahmepauschale in Höhe von 750 € für jeden verteilten Flüchtling und einen Integrationsfestbetrag in Höhe von ebenfalls 17 Mio. € verständigt.
Darüberhinaus wird der Personenkreis, für den die Integrations- und Aufnahmepauschale geleistet wird, ausgeweitet auf nachgeborene Kinder, sogenannte "begleitete unbegleitete minderjährige Ausländer" sowie Personen der Kernfamilie, die über den regulären Familiennachzug nach §§ 27 ff Aufenhaltsgesetz in den Kommunen Schleswig-Holsteins eintreffen. Damit werden die Kommunen bei ihrer Aufgabe der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Schleswig-Holstein weiter finanziell entlastet.
Für die monatliche Meldung der Kreise und kreisfreien Städte stellt das Landesamt für Ausländerangelegenheiten einen angepassten Vordruck zur Verfügung, im Erlass Melde-Formular genannt.
- Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" im Bundesanzeiger vom 27. Juli 2016 bekannt gemacht.
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf eines Integrationsgesetzes und zu weiteren Vorlagen vom 14. Juni 2016
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines Integrationsgesetzes des Bundes und zu weiteren Vorlagen eine Stellungnahme an den Deutschen Bundestag abgegeben.