Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Schreiben vom 12. Juli 2016 bekannt gegeben hat, dass nach Entscheidung des Bundesministers des Innern mit Wirkung zum 1. Juli 2016 der Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen erhöht wird und eine neue Vergütungsuntergrenze festgelegt wird.
Claudia Zempel
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