Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ fördert der Bund investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.
Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich.
Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
In Kürze wird eine FAQ-Liste mit weiteren Informationen auf den Seiten des BBSR veröffentlicht.

