Verkehr

Studie: E-Mobilität in Kleinstädten und Ländlichem Raum besonders verbreitet

Die Mehrheit der Nutzer von E-Mobilen lebt in einem klein-städtischen bis ländlichen Umfeld. Lediglich knapp jeder Fünfte der Befragten lebt in einer größeren Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Über die Hälfte wohnt sogar in Kleinstädten und Landgemeinden mit einer Größe von weniger als 20.000 Einwohnern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Damit werden zugleich die Ergebnisse einer Umfrage gestützt, die der DStGB zusammen mit dem Verband kommunaler Unternehmen durchgeführt hatte und wichtige Impulse für die künftige Ausrichtung der Förderung der E-Mobilität gegeben.

Der Studie zufolge ist - trotz ausgeprägtem Umweltbewusstsein - die Zahl der Haushalte, die neben einem Elektroauto noch einen weiteren Pkw besitzen relativ hoch: vier von fünf Personen gaben dies in der Befragung an. Allerdings: die Hälfte der Halter hatten vor der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zwei herkömmliche Pkws und haben eines dieser Fahrzeuge bewusst durch ein elektrisches Auto ersetzt. Eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung spielten externe Anreize, wie die Befreiung von der Kfz-Steuer oder kostenloses Parken und Aufladen. Dagegen dominieren das Interesse an der innovativen Fahrzeugtechnologie und der Reduzierung der Umweltbelastung die Beweggründe für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs – sowohl bei den privaten als auch bei den gewerblichen Nutzern. Aber auch günstigere Energiekosten pro Kilometer und der Fahrspaß am Elektroantrieb bewegten die Nutzer zum Kauf eines Elektro-Autos.

Ein weiteres interessantes Ergebnis der Studie: weder private noch gewerbliche Nutzer messen Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum viel Bedeutung zu. Lediglich jeder fünfte Befragte gab an, mindestens einmal wöchentlich eine öffentliche Ladesäule zu nutzen. Vorherrschend ist allerdings der Wunsch nach Schnellladepunkten im (halb-)öffentlichen Raum. Die deutliche Mehrheit bewertet diese Möglichkeiten als absolut notwendig.

Die gewerblichen E-Fahrzeug-Nutzer sind mehrheitlich kleine Unternehmen mit maximal 49 Mitarbeitern und neun Fahrzeugen (inklusive dem E-Auto). Dies widerspricht der oft geäußerten Erwartung, dass vor allem große Unternehmen, mit großen Fahrzeugflotten, die Treiber der Elektromobilität darstellen würden. Knapp über die Hälfte der gewerblichen Fahrzeuge kommen in großen und mittleren Städten zum Einsatz.

Bewertung

Die Studie räumt mit dem Vorurteil auf, dass die Elektromobilität vor allem ein Thema für die Großstädte ist. Zu ähnlichen Ergebnissen war auch eine gemeinsam vom DStGB und dem VKU durchgeführte Umfrage gelangt. Es wird deutlich, dass die Elektromobilität ein großes Potenzial in den Kleinstädten und im ländlichen Raum hat – etwa beim Einsatz in kleinen und mittelständischen Unternehmen oder dem täglichen Wegen zwischen Arbeit und Wohnsitz. Hier sollte auch die weitere Förderung der E-Mobilität ansetzen. Dazu gehört eine dezentrale Förderung von E-Auto-Flotten der öffentlichen Hand, aber auch im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Weiteres Potenzial für die Elektromobilität besteht etwa im Bereich des Lieferverkehrs, der Pflegedienste, der Taxiflotten und des Car-Sharings. Deshalb sollte die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung vorgeschlagene Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge, die zuletzt auch die Wirtschaftsministerkonferenz gefordert hat, aufgegriffen werden. Außerdem sollte die Nutzung der Elektromobilität für den täglichen Weg zwischen Arbeit und zu Wohnsitz noch attraktiver werden. Hierzu sollte anknüpfend an die Ergebnisse der Studie gezielt die Schnellladepunkte im (halb-)öffentlichen Raum gefördert werden, indem hierfür auch entsprechende Förderungen, etwa durch eine Sonderabschreibung für den Aufbau dieser Ladeinfrastruktur, erfolgen.

Die vollständige Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt ist im Internet erhältlich unter www.dlr.de.

(Quelle: DStGB-Aktuell 22 vom 29. Mai 2015)

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