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16.04.2024

Gemeindetag begrüßt Stärkung der Gemeinden im Finanzausgleich (FAG), sieht aber zahlreiche offene Fragen

Lücke zwischen Bedarf und FAG – Masse beträgt 200 Mio. €

„Der Gesetzentwurf zur FAG-Reform stärkt richtiger Weise die Gemeinden. Wir freuen uns, dass der Innenminister den gestiegenen Finanzbedarf der Gemeinden gerade auch im ländlichen Raum anerkennt“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zu dem heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform des Finanzausgleichs.

„Diese finanzielle Besserstellung der Gemeinden muss aber nachhaltig garantiert sein. Dafür darf es nicht zur Anhebung der Kreisumlagen kommen. Das Land muss dies zweifelsfrei nachweisen und hierfür die Verantwortung übernehmen“, ergänzte Jörg Bülow.

Das Gutachten zur FAG Reform habe auch bewiesen, dass das Land den Kommunen insgesamt zu wenig Geld weiterleite. „Zwischen den festgestellten Bedarfen und den tatsächlichen Zahlungen des Landes klafft eine Lücke von 200 Mio. € jährlich“ stellt Bülow fest. Dieses Problem packe der Gesetzentwurf nicht an, sondern im Gegenteil, der jährliche Eingriff des Landes in die FAG – Masse von 120 Mio. € solle dauerhaft festgeschrieben und verschleiert werden.

Der SHGT sieht zahlreiche offene Fragen und Maßnahmen mit nachteiliger Wirkung für die Gemeinden. Es gebe noch viel Diskussionsbedarf. Als Beispiele für die Probleme sind zu nennen:

  • Die Umverteilung zugunsten der kreisfreien Städte und zu Lasten der Kreise ist deutlich höher als vom NIW-Gutachten empfohlen. Das weckt Zweifel an der Tragbarkeit für die Kreise.
  • Mehrere Maßnahmen bevorteilen einseitig die größeren Städte und zwar unabhängig von den Aufgaben.
  • Die Solidarwirkung des Finanzausgleichs zugunsten finanzschwacher Gemeinden wird abgebaut, die kreisfreien Städte profitieren.
  • Die Zuweisungen für Ländliche Zentralorte und Stadtrandkerne sollen sinken, obwohl diese mehr Aufgaben haben.
  • Die Theater in Kiel und Lübeck sollen eine Doppelfinanzierung erhalten.
  • Die Abschaffung des gemeindlichen Anteils an den Kosten der Unterkunft ist nicht sachgerecht und schwächt den sozialen Wohnungsbau.
  • Der Demographiefaktor springt mit 3 Jahren zu kurz.

Ansprechpartner

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Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
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Telefon: 0431/570050-45

e-Mail: 
marc.ziertmann@
staedteverband-sh.de

   
   

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