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23.04.2024

Gemeinsame Initiative von Gemeinden und Unternehmen: Modellkommunen-Gesetz für Schleswig-Holstein

"Schleswig-Holstein braucht ein Modellkommunen-Gesetz. So wollen wir neue Wege beim Abbau von Bürokratie und bei der Stärkung des Wirtschaftswachstums gehen. Es geht um eine schnellere Verwaltung, mehr Flexibilität für Entscheidungen vor Ort und weniger Ausgaben für bürokratische Anforderungen", sagten Rainer Bruns, Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste, und Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, heute in Kiel. In einer bislang einzigartigen gemeinsamen Initiative von Gemeinden und Unternehmen stellten beide die gemeinsamen Eckpunkte für ein Modellkommunen-Gesetz vor.

"Es gibt noch zu viele Tabus und zu wenig Zutrauen in Gemeinden und Unternehmen. Laßt uns den Abbau von Bürokratie und Standards einfach ausprobieren", begründeten Bruns und Bülow den gemeinsamen neuen Ansatz.

Gemeindetag und Unternehmensverband schlagen vor, in zwei Kreisen Schleswig-Holsteins mit ihren Städten und Gemeinden die Geltung bestimmter bürokratischer Vorschriften und Standards für 3 Jahre auszusetzen und so der kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsspielräume und schnellere Verwaltungsverfahren für die Wirtschaft zu ermöglichen. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Nach Auffassung von Gemeindetag und Unternehmensverband sollte die Landesregierung eine solche Initiative im Rahmen der derzeitigen Aufgabenkritik auf den Weg bringen, damit das Modellkommunen-Gesetz noch am 01. Januar 2008 in Kraft treten kann.

Anlage:

Eckpunkte für ein Modellkommunen-Gesetz

Eckpunkte für ein Modellkommunen - Gesetz

Der Unternehmensverband Unterelbe-Westküste und der Schleswig - Holsteinische Gemeindetag wollen neue Wege beim Abbau von Bürokratie und bei der Stärkung des Wirtschaftswachstums gehen. Sie ergreifen gemeinsam die Initiative zum Abbau von Bürokratie und Standards, für eine schnellere und kostengünstigere Verwaltung: Schleswig-Holstein braucht ein Modellkommunen-Gesetz.

Das Ziel

Gemeinden und Unternehmen wollen gemeinsam die Selbstverwaltung stärken und Wachstum fördern durch

  • eine schnellere Verwaltung
  • mehr Flexibilität für Entscheidungen vor Ort
  • weniger Ausgaben für bürokratische Anforderungen.

 

Das Problem

  • Unternehmen und Kommunen werden von der EU, dem Bund und dem Land mit immer neuen Verwaltungsverfahren, bürokratischen Anforderungen und Standardvorgaben belastet. Dies verursacht Kosten, Verwaltungsaufwand und Verzögerungen bei Genehmigungen für Kommunen und Wirtschaft.
  • Die Aufgabenkritik des Landes hat noch keine ausreichenden Ergebnisse erzielt. Zu viele Vorschläge zum Abbau von Bürokratie scheitern an Argumenten wie

         - "das war aber schon immer so",

         - "die in den Kommunen können das nicht richtig",

         - "da muss ja ein Gesetz geändert werden" oder

         - "die Wirtschaft macht sonst, was sie will".

 

  • Fazit: Es gibt zu viele Tabus und zu wenig Zutrauen in Gemeinden und Unternehmen.

Die Lösung

Gemeindetag und Unternehmensverband sagen gemeinsam: "Laßt es uns ausprobieren" und schlagen ein Modellkommunen-Gesetz für Schleswig-Holstein mit folgenden Eckpunkten vor:

Das sind Modellkommunen:

  • Es werden zwei Landkreise mit ihren kreisangehörigen Gemeinden, Städten und Ämtern als Modellkommunen ausgewählt. Dabei bietet es sich an, einen eher ländlich geprägten und einen dicht besiedelten Kreis auszuwählen.
  • In den Modellkommunen werden für drei Jahre ab 01.01.2008 bestimmte gesetzliche Vorgaben und Standards des Landes für zwei Jahre ausgesetzt.
  • Es erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung.
  • Nach Ablauf des Modells kann das Land die gewonnenen Erkenntnisse umsetzen und gesetzliche Regelungen dazu treffen, auf welche Standards und gesetzlichen Vorgaben künftig in Schleswig-Holstein dauerhaft verzichtet wird.

Beispiele: In diesen Bereichen können Vorschriften ausgesetzt und Verfahren beschleunigt werden

  • Standards für Kindertagesstätten im Kindertagesstättengesetz und der Kindertagesstättenverordnung (z. B. für Gruppengrößen, Personalschlüssel, Fachkraftquoten, Dokumentationspflichten, Ermöglichung flexibler und kostengünstiger Modelle der Tagespflege ohne die Schaffung neuer stationärer Einrichtungen)
  • Reduzierung des Kosten- und Verwaltungsaufwandes für Mitbestimmungsverfahren in der Kommunalverwaltung (Reduzierung der Anzahl der Personalräte, Verminderung der Freistellungsfälle, Verringerung der Mitbestimmungsverfahren, Verringerung des Aufwandes für Personalratswahlen in kleineren Verwaltungen)
  • Aussetzung der Pflicht zur Beschäftigung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter und Streichung der Abberufungshindernisse
  • Aussetzung der Pflicht zur förmlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Planungen in § 47 f GO
  • Aussetzung des Informationsfreiheitsgesetzes
  • Aussetzung von Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes
  • Aussetzung von Standards des Archivgesetzes
  • Abbau von Standards und Genehmigungserfordernissen im Naturschutzrecht
  • Aussetzung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Verringerung des Aufwandes für Bauleitplanung, soweit landesrechtlich möglich
  • Aussetzung von Genehmigungserfordernissen im Baurecht
  • Aussetzung aller Verpflichtungen zum Kunst am Bau der öffentlichen Hand
  • Weitgehende Aussetzung landesplanerischer Beschränkungen für Wohn- und Gewerbeentwicklung bei Vorhandensein nachbarschaftlicher Abstimmung der Kommunen vor Ort
  • Aussetzung von Ansprüchen der Mitarbeiter nach Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
  • Ersetzung einer Reihe ordnungsrechtlicher Erlaubnisse durch Anzeigeverfahren (z. B. bestimmte Umzüge und Veranstaltungen)
  • Verlängerung der Zeitabstände von Kontrollen, z. B. im Umweltbereich

Ansprechpartner

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Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
- Dezernat 1 -

Telefon: 0431/570050-45

e-Mail: 
marc.ziertmann@
staedteverband-sh.de

   
   

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