Inneres

Feuerwehrkameradschaftskassen: Umsetzung der Regelungen des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung - Handlungshilfe der Arbeitsgruppe im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat nach Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein im Juni 2016 ein intensives Beteiligungsverfahren der kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes organisiert, um praktische Unterstützung für die Wehren und die kommunalen Mitarbeiter zur Umsetzung der neuen Rechtslage zu erarbeiten.

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wurde die Erstellung einer Mustersatzung für Kameradschaftskassen des Innenministeriums intensiv begleitet. Der Text der Mustersatzung ist unter dem folgenden Link abrufbar:

http://www.lfv-sh.de/fileadmin/download/mustersatzungen/Mustersatzung_Kameradschaftskasse_2016.docx

Mit der nachfolgend zur Verfügung stehenden  Handlungshilfe soll den Freiwilligen Feuerwehren eine weitere Hilfe an die Hand gegeben werden, die Verwaltung der Kameradschaftskasse einfach und sicher durchführen zu können. Die Handlungshilfe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit, sondern kann durch Fragen aus den Freiwilligen Feuerwehren jederzeit ergänzt werden.

 Download Handlungshilfe für die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein

Bei Fragen zur Kameradschaftskasse und Anregungen zur Ergänzung der Handlungshilfe kann die folgende Mailadresse: kameradschaftskasse@lfv-sh.de genutzt werden. Die Hinweise haben keine abschließende rechtliche bzw. steuerrechtliche Verbindlichkeit, sie dienen der Orientierung und Unterstützung.

Ansprechpartnerin

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Claudia Zempel
Dezernentin
- Dezernat 4 -

Telefon: 0431/570050-63

e-Mail:
claudia.zempel@
staedteverband-sh.de

 

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Mitglieder

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