Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein

Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein
Flüchtlingsgipfel am 6. Mai 2015

Am 6. Mai 2015 fand auf Einladung des Ministerpräsidenten Torsten Albig der erste Flüchtlingsgipfel des Landes Schleswig-Holstein in Kiel statt. Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels ist der Flüchtlingspakt „Willkommen in Schleswig-Holstein – Integration vom ersten Tag an“ veröffentlicht worden.

Der Städteverband Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit den anderen kommunalen Landesverbänden im Vorfeld der Flüchtlingskonferenz dem Innenminister des Landes Schleswig-Holstein am 30. März 2015 ein Forderungspapier „Handlungsorientierte Bausteine für eine Vereinbarung zwischen Land und Kommunen als Teil des „Flüchtlingspakts“ zugeleitet. Dazu fand am 24. April 2015 eine Vorkonferenz mit dem Innenminister Stefan Studt statt, deren Ergebnisse als kommunale Präambel „Land und Kommunen handeln gemeinsam“ als Teil des „Flüchtlingspakts“ festgehalten wurden.

Aus Sicht des Städteverbandes Schleswig-Holstein lassen sich zu diesem Thema folgende Ergebnisse und Bewertungen darstellen:

1. Gesamtgesellschaftlicher und politischer Grundkonsens

Es ist Konsens von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden, dass eine gemeinsame integrationsorientierte Aufnahme und Steuerung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Schleswig-Holstein entwickelt wird und unter Einbeziehung aller Akteure aus Politik, Wirtschaft, Kirchen, Vereinen, Verbänden und des Ehrenamtes oberste Ziel der künftigen Arbeit sein soll. Die dafür vorgesehene Arbeitsstruktur und Ausrichtung auf eine weitere Flüchtlingskonferenz im Jahr 2016 wird zur gemeinsamen Grundlage für die Zusammenarbeit von Land und Kommunen gemacht.

2. Erfüllen wichtiger kommunaler handlungsorientierter Bausteine

Die Kommunen und ihre Verbände haben im Vorfeld der Flüchtlingskonferenz mit Ihrem gemeinsamen Forderungspapier vom 30. März 2015 klargestellt, dass für eine gemeinsame Umsetzung der integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern eindeutige Zusagen der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen gemacht werden müssen. Diese Zusagen sind in der kommunalen Präambel zusammengefasst.

3. Weitere Umsetzung des Flüchtlingspakts vom 6. Mai 2015

Die kommunalen Landesverbände und ihre Mitglieder werden sich in die weitere Arbeit zur Umsetzung des Flüchtlingspakts in den vereinbarten Handlungsfeldern aktiv einbringen. Allerdings sind die in den einzelnen Handlungsfeldern formulierten Zielvereinbarungen in Zuständigkeit der jeweiligen Fachressorts entwickelt worden. Sowohl die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit als auch die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Ressorts haben dazu geführt, dass die kommunale Interessenlage noch nicht ausreichend berücksichtigt werden konnte. Insoweit sind die in der Flüchtlingskonferenz vorliegenden Zielvereinbarungen noch nicht Gegenstand der Beratungen in den Gremien des Städteverbandes Schleswig-Holstein gewesen und damit auch (noch) nicht Bestandteil der Vereinbarung von Land und Kommunen.

4. Zukünftige Koordinierung der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Vereinbarung einer neuen Integrationspauschale

Mit der kommunalen Präambel haben sich Land und Kommunen über den Forderungskatalog der Kommunen vom 30. März 2015 abschließend verständigt. Dabei ist festzuhalten, dass es sich um einen in langen Verhandlungen erreichten politischen Kompromiss handelt, der zum einen den Flüchtlingsgipfel als „Flüchtlingspakt“ vorbereitet, zum anderen den Kommunen finanziell und organisatorisch ihre Arbeit in den kommenden zwei Jahren erleichtern soll. Daher konnten nicht alle kommunalen Forderungen im Detail erfüllt werden.

Hervorzuheben ist, dass

Mit der neuen lntegrationspauschale wird vor allem in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine verlässliche Basis für den Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge geschaffen. Diese Pauschale ersetzt die bisherige quartalsgestützte Betreuungspauschale und ist unabhängig von der Form der Unterbringung. Damit entfallen umfangreiche bürokratische Verfahren.

Vor dem Hintergrund, dass das lntegrationsrisiko und die auskömmliche Finanzierung des Betreuungsaufwands durch die einmalige lntegrationspauschale den Kommunen überlassen werden, ist vereinbart, dass die Einigung des Gesamtfinanzpakets unter dem Vorbehalt der Evaluation im 3. Quartal 2017 steht.

5. Einigkeit der kommunalen Landesverbände

Zwischen den kommunalen Landesverbänden besteht Einvernehmen, den weiteren Prozess und die weitere Projektarbeit gemeinsam zu gestalten. Die Flüchtlingskonferenz der Landesregierung ist nur ein Auftakt für das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure. Verbindliche und umsetzbare Vereinbarungen werden erst im weiteren Verfahren zu erzielen sein.

Das Forderungspapier der kommunalen Landesverbände sowie der Flüchtlingspakt stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

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Claudia Zempel
Dezernentin
- Dezernat 4 -

Telefon: 0431/570050-63

e-Mail:
claudia.zempel@
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